Was muss ich beachten, wenn die Polizei mich kontrolliert?
Bei einer Kontrolle musst du nur deinen Namen, Geburtsdatum und Meldeadresse angeben. Nur österreichische Staatsbürger:innen müssen keinen Ausweis dabei haben.
Vorsicht: Wenn du keinen Ausweis vorzeigen kannst, muss eine Person mit Ausweis deine Identität bestätigen/bezeugen. Wenn du dich nicht ausweisen kannst, darf die Polizei dich bis zu 24 Stunden festhalten, um deine Identität festzustellen. Auch an Bahnhöfen und Flughäfen besteht eine Ausweispflicht(!).
Du bist nicht verpflichtet mehr über dich preiszugeben als diese Informationen und dein Schweigen darf dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Alles, was du sagst, kann der Polizei Anhaltspunkte geben, weitere Maßnahmen/Ermittlungen gegen dich oder Dritte einzuleiten. Aussage verweigern!
Die Polizei ist verpflichtet, dir einen Grund für die Kontrolle zu geben und muss auch eine Dienstnummer nennen, wenn du danach fragst.
Taschenkontrollen dürfen nur bei ‚begründetem‘ Verdacht durchgeführt werden. Dabei muss die Polizei erklären, worum es sich bei dem Verdacht handelt. Eine Durchsuchung darf nur von einer Person desselben Geschlechts oder durch eine*n Ärzt*in durchgeführt werden. Trans* Personen müssen dabei eine Person aus dem binären Spektrum wählen.
Nach einer Durchsuchung muss die Polizei innerhalb der nächsten 24 Stunden eine Bescheinigung über die Durchsuchung mitsamt Anordnung und dem begründeten Verdacht übermitteln. Bist du die geschädigte Person einer Straftat, darfst du nicht zur Durchsuchung gezwungen werden. Sei auch hier vorsichtig bei der Aussage.
Bei einer Strafe musst du auch bei Barzahlung eine schriftliche Rechnung bekommen.
Die Verweigerung eines Drogentests im Straßenverkehr gilt als Schuldeingeständnis und führt zur Höchststrafe. Stimme deswegen angeordneten Tests zu, aber mache keine Angaben über deinen Kosum, deinen Abend etc, nochmals: Verweigere alle Aussagen!
Hausdurchsuchungen dürfen nur mit einem richterlichen Beschluss durchgeführt werden. Du musst die Polizei ohne so einen Beschluss nicht in deine Wohnung lassen. Auch wenn die Polizei versucht, dich zu überzeugen oder zu zwingen sie hereinzulassen, weise sie darauf hin, dass du nicht wünschst, dass sie dein Haus/Wohnung betreten. Bei Gefahr im Verzug hat die Polizei das Recht, trotzdem in deine Wohnung zu kommen. Zum Beispiel wenn eine verletzte Person da liegt, Gewalt im Gange ist oder sie Drogen riechen/sehen.
Filmen ist erlaubt, jedoch nicht das Veröffentlichen/Posten im Internet oder in Chats. Sei dir den Persönlichkeitsrechten der Beteiligten bewusst. Wenn die Polizei dich auffordert, das Filmen zu unterlassen, bleibe höflich und erkläre, dass du deine Rechte kennst. Wenn du mit dem Vorwurf konfrontiert bist, die Amtshandlung zu stören, entferne dich ein Stück und filme weiter. Denk daran, die Würde der betroffenen Person zu achten. Das heißt: Filme sie nicht wenn sie zum Beispiel nackt ist.
Schreibe nach dem Ereignis ein kurzes Protokoll, es hilft dir alle relevanten Details in Erinnerung zu behalten.
Sei immer höflich, aber mach der Polizei bewusst, dass du deine Rechte kennst!
Falls Du dich ungerecht behandelt fühlst, wende dich an das Antirepressionsbüro & ziehe eine Maßnahmenbeschwerde in Erwägung. Du findest ein Meldeformular über Polizeigewalt hier. Deine Daten werden anonymisiert und streng vertraulich behandelt. Auf Wunsch kann das Antirepressionsbüro dich mit Anwälten, weiteren Hilfsorganisationen oder psychologischen Beratungsstellen in Verbindung setzen. Wenn du eine Maßnahmenbeschwerde in Erwägung ziehst, lass dich auf jeden Fall anwaltlich beraten.