Wer darf LINKS bei der AK-Wahl 2024 Wählen?

Bei der AK-Wahl kannst du auch wählen, wenn du nicht österreichische*r Staatsbürger*in bist. Du musst nur am Stichtag, dem 3. Jänner 2024, AK-Mitglied gewesen sein. LINKS tritt nur in Wien an. Deshalb musst du Mitglied der AK Wien sein, um LINKS zu wählen.

Bin ich Mitglied der AK Wien?
Ja fix, wenn du jeden Monat die Zeitschrift der AK Wien zugestellt bekommst, bist du Mitglied der AK Wien.

Es kann aber auch sein, dass du die Zeitschrift nicht bekommst und trotzdem AK-Mitglied bist (vielleicht weil die AK deine aktuelle Adresse nicht kennt oder du gemein zu deiner* Postbot*in warst).

AK-Mitglied sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer*innen. Dazu gehören explizit auch:

  • Arbeitslose
  • Öffentlich Bedienstete
  • Arbeitnehmer*innen von allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften
  • Präsident*innen & leitende Angestellte von Interessenvertretungen, wenn die vertretene Berufsgruppe zur AK gehört
  • Arbeitnehmer*innen bei Genossenschaften in Land- und Forstwirtschaft ab 5 Angestellten
  • Heimarbeiter*innen
  • freie Dienstnehmer*innen (auch geringfügig)

Wenn du geringfügig angestellt, Lehrling, karenziert, in Zivil- oder Präsenzdienst oder seit weniger als 12 Monaten arbeitslos, musst du dich ins Wähler*innenregister eintragen lassen. Melde dich dafür am besten beim AK-Wahlbüro unter +43 1 501 65 0 !

Es gibt einige Ausnahmen von Berufsgruppen, die nicht Mitglied sind. Wenn du dir noch immer nicht sicher bist, ob du Mitglied der AK Wien bist, kannst du auch einfach bei der AK im Wahlbüro anrufen und nachfragen: +43 1 501 65 0.

Weitere Infos findest du auf unserer Webseite:

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