Besteh auf dein Wahlrecht – bei der AK-Wahl 2024

Nicht wegwerfen, nicht vergessen!

Anfang Februar haben all jene, die am 3. Jänner arbeitslos, karenziert, geringfügig beschäftigt, Lehrling oder in Präsenz-/Zivildienst waren einen Brief von der AK bekommen. Darin befindet sich ein Formular, das nicht-automatisch-wahlberechtigte AK-Mitglieder ausfüllen und zurückschicken müssen, um wahlberechtigt zu sein.

Wenn du so einen Brief bekommen hast:
Schick das ausgefüllte Formular am besten bis zum 23. Februar zurück, damit es noch rechtzeitig ankommt. Bitte gib den Brief auf keinen Fall zum Altpapier!

Das Formular gibt es nicht im Internet zum Runterladen, du kannst dein Wahlrecht als nicht-automatisch-wahlberechtigtes AK-Mitglied auch nicht telefonisch geltend machen. Wenn du das Formular nicht zurückschickst, hast du nur eine andere Möglichkeit dein Wahlrecht zu bekommen: Geh zwischen 4. und 9. März auf ein Amt, um die Wähler*innenliste einzusehen und Einspruch gegen deine Nichtaufnahme zu erheben.

Das Formular im Brief ist kurz und übersichtlich, aber natürlich nur auf Deutsch verfügbar – vielleicht kannst du Freund*innen, die nicht Deutsch sprechen, sagen, dass der Brief und das Formular darin wichtig sind und sie dabei unterstützen, es auszufüllen.

Besteh auf dein Wahlrecht!