LINKS-Fraktion kritisiert das Vorgehen der FSG
Wien, am 29. Mai 2024 – In der Wiener Arbeiterkammer wurden am gestrigen Dienstag die vier frisch gewählten Kammerrät*innen von LINKS offiziell angelobt. Florian Rath, Diana Leah Möslinger, Sheri Avraham und Mo Asghar sind ab sofort in der Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien vertreten und setzen sich dort für die Positionen von LINKS ein. Bereits vor der konstituierenden Sitzung gab es Uneinigkeiten um die Wahl des Vorstandes. Die FSG-Sitzungsleitung hat den Wahlvorschlag von LINKS, KOMintern, MUT, PFG und BDFA nicht zugelassen.
Vorstands-Nominierung für Selma Schacht von FSG verhindert
Auf Initiative von LINKS wurde Selma Schacht, Vorsitzende der Fraktion KOMintern, für den Vorstand der Arbeiterkammer nominiert. Die Sitzungsleitung der FSG hat den Vorschlag jedoch in einer restriktiven Auslegung der Geschäftsordnung nicht zugelassen. Somit entfällt ein weiteres Vorstandsmandat auf die FSG, womit diese, einschließlich der Präsidentin, 15 von 19 Vorstandsmandaten hält.
Selma Schacht hat bereits langjährige Erfahrungen in der AK und als Gewerkschafterin und setzt sich insbesondere für Freizeitpädagog*innen und die im Sozialbereich Beschäftigten ein. Die Antragsteller*innen von LINKS, KOMintern, MUT, PFG und BDFA haben bei der Arbeiterkammerwahl zusammen 7,3% erreicht und zeigen mit dem gemeinsamen Wahlvorschlag, dass die hohe Anzahl von linken, migrantischen und unabhängigen Listen in der Vollversammlung der AK ihr Kräfte bündeln und gemeinsam starke linke Positionen einbringen werden.
Während kleinere Listen, wie die AUGE/UG (5,1%) oder GA (5,2%) sehr wohl Vorstandssitze bekommen haben, wurde die gemeinsame Nominierung, die 7,3% der Wähler*innen repräsentiert, von der FSG verhindert. LINKS-Arbeiterkammerrat Florian Rath dazu: „Mit der Abweisung des Vorschlags zeigt die FSG, dass ihr lieber ist, es bleibt alles beim alten, als dass die linken, migrantischen und unabhängigen Fraktionen im Vorstand ihrem Stimmanteil entsprechend abgebildet werden.LINKS wird die Rechtmäßigkeit der Geschäftsordnung und dieses Vorgehens überprüfen lassen.“