Die Makler*innen-Gebühr fällt! Aber Vorsicht wegen den Gesetzeslücken! Das müsst ihr beachten:
- Wenn Makler*innen ohne Auftrag von Wohnungsbesitzer*innen inserieren, könntet ihr als “Erstbesteller*in” gelten!
- Die Strafe für illegale Makler*innenprovisionen ist sehr niedrig!
Ab 1. Juli gilt das Erstbesteller*innenprinzip bei der Makler*innenprovision. Wenn Vermieter*innen jemanden beauftragen, Wohnungen zu inserieren, müssen sie die Makler*innengebühr auch bezahlen. Damit sollte die ewige Geschäftmacherei mit verzweifelten Wohnungssuchenden ein Ende haben.
Aber: Mieter*innenorganisationen warnen seit der ersten Gesetzesbegutachtung, dass das kein echtes “Besteller*innenprinzip” ist. Türkis-Grün hat Gesetzeslücken offen gelassen, die Vermieter*innen und Makler*innen ausnutzen könnten.
Wenn nämlich ein*e Makler*in einfach so von einem Wohnungsangebot erfährt (zum Beispiel durch gute Beziehungen zu Hausbesitzer*innen…) und von sich aus inserieren, könntet ihr als “Erstbesteller*in” gelten. Im Zweifelsfall muss eine Zusammenarbeit zwischen Hausbesitzer*in und Makler*in nachgewiesen werden. Gleichzeitig sind die Höchststrafen bei illegaler Provision mit unter 2.000 Euro sehr niedrig.
Wir von LINKS bleiben dabei: Keine Profite mit unserer Miete! Wir erkämpfen Wohnpolitik für die Menschen, nicht für Immo-Konzerne und undurchsichtige Unternehmensgeflechte.
💸 Makler*innenprovision ganz abschaffen, echtes Besteller*innenprinzip bei der Wohnungsvermittlung.
🏠 Leerstand zwangsvermitteln: Wenn Wohnraum leersteht, sollen Bezirk und Stadt ihn an Menschen vermitteln, die ihn brauchen. Ganz ohne Provision.
🤝 Immo-Konzerne vergesellschaften!
Unser Detailprogramm
Unsere genauen Forderungen kannst du im Detailprogramm nachlesen. Das PDF gibt’s hier zum Download. Bei Fragen und Anmerkungen kannst du uns gerne hier kontaktieren.