Alle Infos rund um die AK-Wahl 2024
FAQs
Was ist die AK?
Viele Menschen kennen die AK als Service-Organisation: eine Stelle, an die man sich wendet, wenn man mal ein Problem in der Arbeit hat. Die AK bietet zwar Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen an, ist aber gleichzeitig auch viel mehr. Die AK ist die demokratisch gewählte Vertretung aller Arbeitnehmer*innen in Österreich. Die politische Ausrichtung der AK wird in der AK-Vollversammlung beschlossen. Deswegen wird die AK-Vollversammlung auch oft das Parlament der Arbeitnehmer*innen genannt. Genau da wollen wir als LINKS hin und ordentlich Wirbel machen!
Wann und wo ist die AK-Wahl?
Die AK-Wahl 2024 findet von 10. bis 23. April statt. Wenn du in einem größeren Betrieb arbeitest, kannst du in dieser Zeit wahrscheinlich an einem oder mehreren Tagen persönlich deine Stimme abgeben. Für genauere Informationen, frag am besten deinen Betriebsrat. Wenn du in einem kleineren Betrieb arbeitest, keinen Betriebsrat hast oder aus anderen Gründen keine Wahl in deinem Betrieb stattfindet, wird dir automatisch ein Brief mit einer Wahlkarte geschickt.
Falls eine Wahl in deinem Betrieb stattfindet, kannst du auch selbst eine Briefwahlkarte beantragen, wenn du am Wahltag aus welchem Grund auch immer verhindert bist. Mehr Informationen dazu erhältst du vom AK Wahlbüro.
Wenn du per Wahlkarte wählst, kann deine Wahlkarte schon ab Mitte März bei dir ankommen.
Wer darf LINKS bei der AK-Wahl 2024 Wählen?
Bei der AK-Wahl kannst du auch wählen, wenn du nicht österreichische*r Staatsbürger*in bist. Du musst nur zum Stichtag am 3. Jänner 2024 AK-Mitglied gewesen sein.
LINKS tritt nur in Wien an. Deshalb musst du Mitglied der AK Wien sein, um LINKS zu wählen. Mitglied der AK Wien sind Arbeitnehmer*innen mit Arbeitsort in Wien und Arbeitslose mit Wohnort in Wien.
Bin ich AK-Mitglied?
Wenn du jedes Monat die Zeitschrift der AK Wien zugestellt bekommst, bist du Mitglied der AK Wien.
Es kann aber auch sein, dass du die Zeitschrift nicht bekommst und trotzdem AK-Mitglied bist (vielleicht weil die AK deine aktuelle Adresse nicht kennt oder du gemein zu deiner* Postbot*in warst). In dem Fall lohnt es sich, diese Seite zu Ende zu lesen.
AK-Mitglied sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer*innen. Also Arbeiter*innen, Angestellte und Co.
Dazu gehören explizit auch:
- Arbeitslose, wenn
- sie in den letzten 52 Wochen ein arbeitslosenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis verlassen haben, in dem sie mehr als 20 Wochen beschäftigt waren ODER
- aus verschiedenen Gründen auch nach dem 52 Wochen noch Geld aus der Arbeitslosenversicherung beziehen
- Öffentlich Bedienstete, sowohl Beamt*innen als auch Vertragsbedienstete
- Arbeitnehmer*innen von allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften
- Präsident*innen und leitende Angestellte von Interessenvertretungen, wenn die vertretene Berufsgruppe der AK zugehörig ist
- Arbeitnehmer*innen bei Genossenschaften in Land- und Forstwirtschaft ab 5 Angestellten in Sägen, Harzverarbeitungsstätten, Mühlen und Molkereien
- Heimarbeiter*innen
- Freie Dienstnehmer*innen (auch geringfügig)
Wenn du geringfügig angestellt, Lehrling, karenziert, in Zivil- oder Präsenzdienst oder seit weniger als 12 Monaten arbeitslos, musst du dich ins Wähler*innenregister eintragen lassen. Melde dich dafür am Besten beim AK-Wahlbüro unter +43 1 501 65 0
NICHT AK-Mitglied sind aber
- Direkt Angestellte bei Bund, Ländern und Gemeinden mit Tätigkeit in
- der Justiz und Exekutive
- Unterrichts- und Erziehungsanstalten
- Archiven
- Bibliotheken
- Museen
- wissenschaftlichen Anstalten
- Angestellte in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- Geschäftsführer*innen und Vorstandmitglieder in Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG)
- Leitende Angestellte mit Einfluss auf die Führung des Unternehmens
- Ärzt*innen
- Rechtsanwaltsanwärter*innen
- Patentantwaltsanwärter*innen
- Notariatskandidat*innen
- Berufsanwärter*innen der Wirtschaftstreuhänder
- Pharmazeutische Fachkräfte in Apotheken
- Religiöse Seelsorger*innen und Ordensangehörige ohne Krankenversicherungspflicht (außer Evangelische)
Wenn du dir noch immer nicht sicher bist, ob du Mitglied der AK Wien bist, kannst du auch einfach bei der AK anrufen und nachfragen: +43 1 501 65 0.
Wie schaut es aus beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)?
Ein Freiwilliges Soziales Jahr begründet an sich keine AK-Mitgliedschaft, schließt diese aber auch nicht aus. Es ist zum Beipsiel möglicht, dass du aufgrund einer vorherigen Anstellung in den letzten 52 Wochen vor dem Stichtag (3.1.2024) AK-Mitglied bist.
Was ist eine Unterstützungserklärung?
Möchtest du, dass LINKS bei der AK-Wahl antreten darf? Dann kannst du eine Unterstützungserklärung für LINKS abgeben.
Eine Unterstützungserklärung ist noch keine Stimmabgabe!
Damit deine Unterstützungserklärung gültig ist, musst du bei der AK-Wahl wahlberechtigt sein. Insgesamt brauchen wir 300 unterschriebene und gültige Erklärungen, damit LINKS bei der Wahl antreten darf. Damit wir wirklich sicher sein können, dass unter den unterschriebenen Erklärungen genug gültige dabei sind, gilt: je mehr Unterstützungserklärungen, desto besser!
Warum kandidiert LINKS bei der AK-Wahl?
Bei der AK-Wahl wird die AK-Vollversammlung, das sogenannte Parlament der Arbeitnehmer*innen, gewählt. Wir wollen uns in der AK-Vollversammlung für das gute Leben für alle einsetzen. Wir wollen, dass die AK die Interessen aller Arbeitnehmer*innen noch besser vertritt, mit Blick auch auf die prekärsten Arbeits- und Lebensrealitäten. Wir wollen die AK zu einem kämpferischen Kurs drängen, die AK von innen stärken und unseren Teil dazu beitragen, Angriffe auf die AK abzuwehren.
Bei der AK-Wahl können auch nicht-österreichische Staatsbürger*innen ihre Stimme abgeben. Wir nehmen die AK-Wahl ernst – allein schon weil bei der AK-Wahl viele Menschen ernst genommen werden, die bei anderen Wahlen nicht wählen dürfen. Wir fordern seit unserer Gründung das Wahlrecht für alle, die hier leben. Die AK-Wahl ist die wichtigste Wahl in Österreich, bei der diese Forderung zumindest teilweise umgesetzt ist
Bei der Nationalratswahl 2024 werden über 33% der Wiener*innen nicht wählen dürfen, weil sie nicht österreichische Staatsbürger*innen sind.
Mit einer Stimme für LINKS bei der AK-Wahl, ermöglichst du uns, auch die AK-Vollversammlung als Sprachrohr für antirassistische, queerfeministische, klimagerechte und antikapitalistische Politik zu nutzen.
Warum soll ich LINKS wählen?
Bei LINKS machen viele verschiedene Menschen seit der Wien-Wahl 2020 über kontinuierliche, ehrenamtliche Arbeit kämpferische und soziale Politik von unten. Wir setzen uns gegen jede Form von Diskriminierung ein und stehen konsequent für Klima- und Verteilungsgerechtigkeit. Wir verschaffen uns für diese Anliegen Gehör – mit kreativem Aktionismus, auf Demonstrationen und in Bezirksparlamenten. Wir beleben unsere Grätzl, verteilen kostenlose Mahlzeiten und bieten Sozialberatung im öffentlichen Raum an. Wir stärken Bewegungen den Rücken, zum Beispiel dem Protestcamp in der Lobau gegen die Stadtstraße im Jahr 2021 oder der Gewerkschaftsbewegung bei den jährlichen Lohnverhandlungen.
LINKS steht nicht für ein weiter wie bisher. Unsere Politik gibt Antworten auf große Krisen, wie die Klimakrise, das Demokratiedefizit in Wien und viel zu hohe Lebenskosten. Dabei sind unsere Antworten radikaler als die anderer Parteien, aber die Wirklichkeit ist auch radikal. In einer Stadt in der Viele ihr halbes Einkommen für die Miete ausgeben, ist ein Arbeitslosengeld von 55% des Nettogehalts radikal ungerecht.
Dieses System muss sich grundlegend verändern – für dich, für andere, für alle. Das ist möglich und notwendig. Dafür setzen wir uns ein.
Eine Stimme für LINKS ist nie eine verlorene Stimme, schon gar nicht bei der AK-Wahl.
Bei der AK-Wahl gibt es keine Prozenthürde – wer genug Stimmen für ein Mandat erhält, zieht auch ein. Derzeit hält die SPÖ-nahe Fraktion FSG fast zwei Drittel der Mandate in der AK-Vollversammlung. Daran wird sich voraussichtlich auch 2024 nichts ändern.
Wir halten nichts von hohen und intransparenten Förderungen für Parteien und andere wahlwerbende Gruppen. Wenn wir in die AK-Vollversammlung einziehen, werden wir öffentlich machen, wie viel Geld wir dadurch erhalten und die Förderungen transparent für soziale Zwecke einsetzen.