TIERSCHUTZ
Das kapitalistische System und seine Wirtschaftsordnung beruhen per se auf Ausbeutung. Von dieser sind ganz maßgeblich auch Tiere betroffen. Das wird besonders in industrieller Tierhaltung deutlich. Obwohl mit dem österreichischen Tierschutzgesetz seit 2005 eine bundesweit einheitliche Regelung zum Tierschutz vorliegt, in der es im ersten Paragraf heißt „Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf”, finden diese blumigen Formulierungen in der Realpolitik wenig Entsprechungen.
Sozialpolitik darf nicht über Billigfleisch gemacht werden
Das Wohl von Menschen und Tierwohl dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Im Gegenteil: Einkommensschwächere sollen durch bessere Haltungsbedingungen profitieren. Denn vor allem sie leiden unter den gesundheitlichen Folgen, die ein erhöhter Konsum von Billigfleisch hat. Zudem werden in der Fleisch- und Tierproduktindustrie Menschen systematisch unter den schlechtesten Arbeitsbedingungen ausgebeutet.
Fleischkonsum hier, Schäden anderswo
Die Fleischindustrie geht auf Kosten der Tiere, der Umwelt und auf Kosten von Menschen. Die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sind oftmals schlecht, Hygienebestimmungen werden nicht eingehalten und die Entlohnung entspricht nicht der geleisteten Arbeit. Diese Arbeit verrichten meist Menschen aus sozial benachteiligten Schichten, People of Colour und Menschen mit Migrationshintergrund. Zudem leben sie häufig auch in den von der Tierproduktindustrie unter anderem durch Abfall, Abgase oder Monokulturen geschädigten Gebieten.
Fleischkonsum ist ein Klimakiller
Die Tierproduktindustrie verursacht massive ökologische Schäden und trägt einen großen Teil zum Klimawandel bei. Die hohe Nitratbelastung, die durch landwirtschaftliche Intensivnutzung entsteht, die Monokulturen, die für den Tierfutteranbau benötigt werden und der hohe Wasserverbrauch, der für die Fleischproduktion notwendig ist, sind nur drei von unzähligen Beispielen dafür, wie die Tierproduktindustrie die Umwelt schädigt.
Unser Detailprogramm
Unsere genauen Forderungen kannst du im Detailprogramm nachlesen. Das PDF gibt’s hier zum Download. Bei Fragen und Anmerkungen kannst du uns gerne hier kontaktieren.
TIERQUÄLEREI
Der Tatbestand der Tierquälerei ist sowohl Teil des Verwaltungs- als auch des Strafgesetzes.
Das Gesetz erfasst etliche Verhaltensweisen, die dennoch vielfach gang und gäbe sind. (Etwa die Zucht auf Aggressivität, der Einsatz von Hilfsmitteln zur Verhaltensbeeinflussung durch Strafreize, eine Unterbringung, die für das Tier mit Leiden verbunden ist. Auch die Beförderung von Tieren, wenn ihnen währenddessen, wenn auch fahrlässig, Fütterung oder Tränke versagt wird und sie dadurch Leid erfahren, fällt unter das Tierschutzgesetz.) Das Problem ist eher, dass Tierschutzrechte kaum geahndet werden. Einer der Gründe dafür, warum das nicht passiert, ist die unklare Zuständigkeit: Häufig werden in Fällen von Tierquälerei Tierheime verständigt, deren Mitarbeiter*innen entsprechende zeitliche Ressourcen und Ausbildungen fehlen; selbiges gilt für die Polizei, in deren Zuständigkeitsbereich solche Fälle nach aktuellem Recht ebenfalls fallen würden.
Fiaker
Fiaker gehören zum historischen Stadtbild Wien. Aber manchmal gehört, was in die Vergangenheit gehört, in die Vergangenheit. Auch Tanzbären und Zirkuslöwen machen sich auf Gemälden besser als im echten, heutigen Leben. Pferde gehören nicht in die Stadt: Der Betrieb von Fiakern in den Innenbezirken, in stark befahrenen Gebieten und bei zu hohen Temperaturen gehört antiken Stadtansichten an.